Vorsicht/Warnung bei Brancheneintrag von Digi Medien GmbH

Brancheneintrag – Angebot per Faxnachricht von Digi Medien GmbH

Das Fax ist immer noch nicht tot, und es wird nach wie vor von zwielichtigen Marktteilnehmern für unseriöse und unsinnige Angebote verwendet.

Da ich – nach über 30 Jahren selbständiger Tätigkeit in unterschiedlichen Firmen – wohl in einigen Werbedatenbanken enthalten bin, bekomme ich auch nach wie vor diese Angebote. Besonders nach der Gründung meiner GmbH im vergangen Jahr bin ich von Angeboten wie dem folgenden überhäuft worden.

Ich habe – wieder einmal ein Branchenbuch-Eintrags-Angebot bekommen, dass ich zum Anlass für diesen Beitrag genommen habe. Versender dieses Angebotes ist die Digi Medien GmbH, Delaware, USA. (Allerdings mit einer Empfänger-Fax-Nummer aus der Schweiz)

Wie erkenne ich unseriöse Branchenbuch-Einträge und Abofallen?

So sieht dieses Angebot, dass ich per Fax bekommen habe, aus. Gleichlautende Angebote habe ich übrigens auch schon mehrfach per E-Mail bekommen.

Um den vollständigen Inhalt zu sehen, bitte einfach auf die Vorschau klicken!

In den Zeiten vor dem Internet gab es diese Angebote auch, allerdings nicht so häufig, und – im Durchschnitt – nicht so dreist, wie die aktuellen Angebote. Durch das Internet gibt es wesentlich mehr und wesentlich kostengünstigere Quellen, bei denen man sich Firmenanschriften mit Ansprechpartnern organisieren kann.

Deswegen habe ich mir angewöhnt, alle Angebote von mir unbekannten Anbietern erst einmal ausgiebig zu prüfen, und für diese Prüfungen habe ich mir folgende Kriterien zurecht gelegt, die unverlangt zugesendete Angebote erfüllen müssen.

Kriterien zur Seriösitäts-Überprüfung von Angeboten

  1. Überprüfung der Adresse des Anbieters

    Allein durch die Prüfung der Anschrift entsteht schon ein erster Eindruck. Nehmen wir den Absender der letzten Nachricht und extrahieren daraus „verdächtige“ oder „negative“ Kriterien für die Bewertung.Digi Medien GmbH
    2701 Centerville Rd.
    New Castle County,
    19808 Wilmingten, DelawareUnd hier die negativen Kriterien:
    -Die Adresse steht weder im Briefkopf noch im Fußteil, sondern nur im „Kleingedruckten“
    -Bei Nicht-Deutschen Adressen sollte auch das Land stehen, hier fehlt die USA
    -GmbH gibt es in USA nicht, da gibt es die ltd, inc oder Limited Liability Company (LLC)
    -Allein die Tatsache, dass es eine außerdeutsche Adresse ist, macht es schon schwierig, eventuelle Ansprüche geltend zu machen. Noch schwieriger  wird es bei Geschäftspartnern, die Ihren Sitz außerhalb der EU haben.
    (Was natürlich nicht heißen soll,  dass alle nicht-deutschen Anbieter unseriös sind)
    -Kein Google-Maps-Eintrag unter der angegebenen Adresse (Für eine Firma, die Online-Branchenbucheinträgevermarktet sehr seltsam)
  2.  Wie ist das Angebot selbst präsentiert?

    Dieses Angebot ist zuerst nicht einfach als solches zu erkennen. Es versucht den Eindruck zu erwecken, dass man seine Anschrift korrigieren kann, dies durch seine Unterschrift bestätigen soll.
    Und nur im Kleingedruckten steht dann, dass man einen Vertrag über 899€/Jahr, Mindestlaufzeit 2 Jahre eingeht. also eine Gesamtverpflichtung von knapp 1800 €.
    Seriöse Angebote sind auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Dies ist in diesem Fall nur nach intensivem Studium des Kleingedruckten möglich.
    Negativkriterien:
    -Angebot nicht auf den ersten Blick als solches zu erkennen
    -Vertragspartner nicht deutlich im Briefkopf oder mindestens im Fuß des Briefes angegeben
    -Keine Telefon-Nummer für Rückrufmöglichkeit (vor allem keine kostenfreie!)
    -Keine E-Mail-Adresse für Rückfragen
    -Homepagenennung – wenn überhaupt – nur im Kleingedruckten
  3. Überprüfung des Anbieters auf der genannten Homepage (hier: brancheneintrag.online)
    -Kein persönlicher Ansprechpartner im Impressum (dürfte auch bei US-GmbH’s Vorschrift sein)
    -Prüfung des Angebotes (hier ja Branchenverzeichnis): Hier sollte man einfach mal etwas eingeben, was auf jeden Fall existieren sollte, z.B.  Elektriker in München.  Je schlechter die Suchergebnisse passen, desto negativer die Bewertung.
    -Ist Ihr eigener Eintrag im Verzeichnis enthalten? Das sollte er, da Sie ja mit den Eintragsdaten geködert werden sollen.
  4. Bewertungen:
    Falls auf der Anbieterseite nur sehr gute Bewertungen oder Testimonials vorhanden sein sollten, dann ist Vorsicht geboten!
  5. Google: Was weiß Google über den Anbieter?
    Spätestens das Ergebnis der Google-Suche hat mich in diesem Fall von der „Qualität“ des Anbieters – negativ – überzeugt. Hier der Screenshot des Suchergebnisses – nur bei Eingabe der Web-Adresse/Domain des Anbieters. (Bitte auf das Bild klicken)Außer den eigenen Seiten des Anbieters größtenteils Seiten von Anwälten und Verbraucherschützern, die vor diesem Anbieter warnen.In diesem Fall – bei diesem Angebot der Digi Medien GmbH ist das Ergebnis eindeutig –
    Unser Resüme:
    Finger weg von Digi Medien GmbH!

 

 

Was tun, wenn das Kind bereits im Brunnen ist?

Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten und bereits unterschrieben zurückgesendet haben, beachten Sie Ihre Widerrufsmöglichkeiten und Zeiten. Zudem müssen Sie als Firma bedenken, dass für Sie ggf. andere vertragliche Bedingungen gelten, die für eine Privatperson z.B. nicht zählen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt/einer Anwältin vertreten lassen.

Die Erfahrungen aus der Vergangenheit leeren, dass relativ kurz nach dem Ablauf der Widererufsfrist mit Einforderung der Beträge und zusätzlichen Kosten durch Inkassodienstleister zu rechnen ist.

Für eine rechtliche Beurteilung oder Beratung, die wir auf unserer Plattform nicht durchführen, sollten Sie auf jeden Fall einen Fachmann zu Rate ziehen, sei es direkt einen Juristen oder Verbraucherschutzorganisationen.

Bei der Beurteilung von rechtlichen Fragen, wie z.B. dem Zustandekommen eines rechtsgültigen Vertrages, gibt es keine allgemeingültige Antwort, da bereits unterschiedliche, nebensächlich erscheinende Formulierungen unterschiedliche rechtliche  Ergebnisse liefern können.

Links für Einträge, die sich bereits mit der Digi Medien GmbH wg. Branchenbucheintrags befassen

www.ll-ip.com/aktuelles/digi-medien-gmbh-bracheneintrag-online

https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorsicht-vor-digi-medien-gmbh-und-brancheneintragonline_181559.html

https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/brancheneintrag-niedersachsen-fax-der-digi-medien-gmbh.html

Ein besonderer Beitrag mit Hintergrundinformationen und vor allem Hinweisen auf richterliche Entscheidungen ist hier zu finden:
https://www.radziwill.info/de/Abzocker-und-werbeverlage/Digi-Medien-GmbH-und-KVG-Kreditoren-Verwaltungs-AG-%20mit-Trickformularen-an-Geld-fuer-brancheneintrag-online

Mehr Informationen finden Sie direkt unter dem Google-Link:
https://www.google.com/search?q=“digi+medien+gmbh

Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Bei Beachtung der oben genannten Kriterien haben Sie schon gute Chancen, nicht auf unseriöse Angebote hereinzufallen. Eine Garantie dafür gibt es leider nicht.

 

Rudolf Fiedler

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