Oft bringen geldwerte Vorteile wie z.B. ein Sachbezug mehr als ein „normale“ Gehaltserhöhung
Der Begriff Sachbezug kommt aus dem Arbeits- & Steuerrecht. Der Arbeitgeber stellt mit einem Sachbezug den Arbeitnehmer/innen eine nicht direkt geldliche Leistung zur Verfügung: Einen geldwerten Vorteil, der steuerlich gänzlich anders bewertet wird als eine reine Geld- und Lohnzahlung, wie z. B. das Gehalt.
Bei einem Sachbezug wird unterschieden zwischen pauschalversteuerten Sachbezügen oder steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezügen. So fällt beispielsweise ein Sachbezug bis zu einer Grenze von € 50,00 pro Monat unter die steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezüge.
Der Sachbezug von € 50,00/Mon. inkl. MWST ist laut §8, Abs.2, Satz 11 EstG, steuer- und sozialabgabenfrei und in Bezug auf Lohnnebenkosten gänzlich kostenneutral.
Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden
Die Einführung von steuerfreien Sachbezügen erfordert umfassendes Knowhow von Fachleuten aus dem Personalwesen. Um keine Risiken einzugehen, ist eine umfangreiche Beratung notwendig.
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